Teilnahmebedingungen

  1. Das Rennen ist beim Bund Deutscher Radfahrer (BDR) angemeldet und ausgeschrieben. Es gelten die Wettkampfbestimmungen „Mountainbike, sowie die Sportordnung des BDR, sofern diese auf ein 3 Stundenrennen anwendbar sind. Zur Teilnahme ist keine Vereinszugehörigkeit erforderlich. Die Veranstaltung wird als „Jedermann-Rennen“ durchgeführt.
  2. Die Teilnahme am Katzenbuckel Mountainbike Festival erfolgt auf eigenes Risiko. Vom Veranstalter wird keine Haftung für Schäden jeglicher Art übernommen. Das gilt auch für Unfälle, gleich ob aus Eigen- oder Fremdverschulden oder sonstigem Grund. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Verlust oder Schaden von Wertgegenständen. Mit Empfang der Startunterlagen erklärt jeder Teilnehmer verbindlich, dass gegen seine Teilnahme keine gesundheitlichen Bedenken bestehen, dass er gesund ist und sich in einem, den Anforderungen entsprechenden, Trainingszustand befindet.
  3. Der Teilnehmer erkennt mit seinem Start den Zustand der Wettkampfstrecke an. Er nimmt bewusst etwaige Risiken und Gefahren auf sich, auch solche die aus einer Überschätzung des Schwierigkeitsgrades der Strecke resultieren.
  4. Jeder Teilnehmer muss im Besitz einer Unfall- und Haftpflichtversicherung sein. Bei minderjährigen Teilnehmern bestätigt die Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten, dass der Teilnehmer ausreichend versichert ist und dass er das Reglement zur Kenntnis genommen hat. Die Teilnehmer und Ihre Angehörigen verzichten durch die Abgabe der Anmeldung im Schadensfall auf jedes Recht des Rückgriffs gegen den Veranstalter, den Ausrichter, deren Helfer oder Beauftragte, Städte, Gemeinden und Privatgrundbesitzer.
  5. Während sich ein Fahrer auf der Rennstrecke und in der Wechselzone befindet, besteht absolute Helmpflicht! Dies gilt auch für die Streckenbesichtigung! Keine Streckenbesichtigung ohne Startnummer!
  6. Die vom Veranstalter ausgegebenen Startnummern und Transponder müssen von den Teilnehmern während des gesamten Wettkampfes gemäß den Anweisungen unverändert angebracht sein. 
  7. Aus Naturschutzgründen ist es strikt untersagt, die markierte Strecke zu verlassen. Das Wegwerfen von Unrat außerhalb der markierten Verpflegungszonen führt zur Disqualifikation und Strafverfolgung durch die entsprechenden Behörden!
  8. Den Anweisungen des Streckenpersonals ist Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen erfolgt ein sofortiger Ausschluss des gesamten Teams aus der Veranstaltung.
  9. Die Teilnahme ist nur mit Mountainbikes, gem. aktuellem Reglement (26“ 27,5“, 29“) ohne jegliche elektrische Unterstützung gestattet. Die Ausrüstung muss in einwandfreiem technischem Zustand sein.
  10. Es ist untersagt, vor dem Wettkampftag auf der Originalrennstrecke zu trainieren. Offizielle Streckenbesichtigungs-Termine sind geplant und werden auf dieser Internetseite bekannt gegeben.
  11. Ein Training ist am Veranstaltungstag bis 12:00 Uhr gestattet. Danach ist die Strecke für das Training gesperrt. Die Streckenposten sind angewiesen jeden Verstoß gegen diese Regelung zu dokumentieren und der Rennleitung zu melden.
  12. Es wird ein rücksichtsvolles Verhalten unter den Fahrern erwartet. Der langsamere Fahrer sollte dem schnelleren Platz machen, der Überholende soll den Überholvorgang kurz ankündigen. Bei Überholvorgängen dürfen keine anderen Teilnehmer oder Zuschauer bewusst gefährdet werden. Der Veranstalter ist berechtigt, das Team des Teilnehmers, der durch unsportliches oder undiszipliniertes Verhalten auffällt, von der weiteren Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen.
  13. Die Zuschauer sind angehalten, die Strecke nur im Bereich der bestehenden Schleusen zu queren. Hunde sind immer an der Leine zu führen.
  14. Sollte eine kurzfristige Streckenänderung notwendig sein, wird dies am Veranstaltungstag in der für die Teamchefs stattfindenden Informationsveranstaltung bekanntgegeben. Der Veranstalter behält sich vor bei schlechter Witterung bzw. bei Gefahren auf der Strecke oder Gefahren die von der Strecke ausgehen, die Streckenführung kurzfristig zu ändern.
  15. Jeglicher Verstoß gegen das Reglement (z.B. unsportliches Verhalten durch Nutzen von Abkürzungen) kann zur sofortigen Disqualifikation des gesamten Teams führen. Einsprüche gegen Disqualifikationen und Anzeigen zu Regelverstößen durch andere Teams oder Jury-Entscheidungen (z.B. Ergebnis) sind schriftlich beim Rennbüro spätestens 30 Minuten nach Zieleinlauf gegen eine Gebühr von 50,- Euro einzureichen.
  16. Datenschutzbestimmungen
    • Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden:
      • dass die in der Anmeldung erfassten Daten für Zeitnahme, Platzierung und Ergebnisse erfasst und auf der Seite des Veranstalters oder Dritten im Internet, veröffentlicht werden dürfen.
      • sein Name, Jahrgang, Wohnort und Team in den Starter- und Ergebnislisten im Internet, in der Presse und in Aushängen publiziert werden dürfen.
      • dass im Rahmen der Veranstaltung Bilder und/oder Videos gemacht werden und diese zur Veröffentlichung verwendet und zu diesem Zwecke auch abgespeichert werden dürfen. Die Fotos und/oder Videos dienen ausschließlich der Öffentlichkeitsarbeit des VfR Waldkatzenbach 1964 e.V.
    • Wir verweisen ausdrücklich auch auf die Datenschutzerklärung unseres Partners RACE RESULT: https://www.raceresult.com/de/contact/dataprivacy.php
    • Diese Einverständniserklärung ist freiwillig und kann gegenüber dem VfR Waldkatzenbach 1964 e.V. jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Sind die Aufnahmen im Internet verfügbar, erfolgt die Entfernung, soweit dies dem Verein möglich ist.
  17. Bei Unfällen und Notfällen sind die Teilnehmer /-innen zur gegenseitigen Hilfeleistung verpflichtet. Schwere Stürze und sonstige Notfälle sind umgehend dem nächsten Streckenposten zu melden, damit Rettungsmaßnahmen eingeleitet werden können. Sollten sich Rettungsfahrzeuge, oder Fahrzeuge der Organisation nähern, so ist diesen Platz zu machen und die Geschwindigkeit muss reduziert, idealerweise angehalten werden. Beim Passieren von Unfallstellen ist den Weisungen der Organisation und des Rettungspersonals unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen erfolgt sofortige Meldung an die Rennleitung, die eine Disqualifikation des gesamten Teams ausspricht.
  18. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, bei sehr schlechter Witterung oder höherer Gewalt eine Unterbrechung bzw. einen Abbruch des Rennens anzuordnen. Die Teilnehmer haben in diesem Fall keinen Anspruch auf Rückerstattung der bezahlten Startgebühr. Bei Nichtantritt oder Ausfall der Veranstaltung durch höhere Gewalt besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Startgebühr.
  19. Änderungen des Reglements sowie der Ausschreibung sind dem Organisationsteam vorbehalten, d.h. wir behalten uns vor, jederzeit Änderungen durchzuführen, um einen geregelten Ablauf zu gewährleisten. Für die Richtigkeit der Angaben in der Ausschreibung wird keine Gewähr übernommen. Für ergänzende und aktuelle Informationen wird empfohlen öfter unsere Internetseite zu besuchen.
  20. Mit der Anmeldung hat jeder Teilnehmer die Teilnehmererklärung zur Kenntnis genommen und erklärt sich damit einverstanden.